ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
WICHTIGER HINWEIS:
BITTE LESEN SIE UNTENSTEHENDE RECHTSWIRKSAME VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH
BEACHTEN SIE BITTE, DASS DIESES DOKUMENT FÜR KUNDEN GILT, DIE DIE SOFTWARE IN EUROPA ERWORBEN HABEN
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA”) ist eine rechtswirksame Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder im eigenen Namen oder im Auftrag einer juristischen Person), nachstehend manchmal „Sie/Ihnen“, „Lizenznehmer“ oder „Endbenutzer“ genannt und der Ableton AG („Ableton“) zur Gewährung einer Lizenz an Sie zur Verwendung der Software so wie in dieser Vereinbarung festgesetzt unter den Bedingungen dieser Vereinbarung sowie zur Verwendung der zusätzlichen (obligatorischen) von Ableton oder Dritten für zahlende Kunden erbrachten Dienstleistungen. Diese EULA nimmt keinerlei Bezug auf Ihren Kaufvertrag, als Sie die Software (z.B. im Einzelhandel oder über das Internet) gekauft haben.
Durch Klicken auf die der EULA folgende Schaltfläche „Akzeptieren“ und/oder durch Installation und/oder anderweitige Nutzung der (nachstehend definierten) Software bestätigen Sie, diese EULA gelesen zu haben, deren Geschäftsbedingungen zu verstehen und Sie stimmen zu, an diese Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Wenn Sie diese EULA im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, erklären Sie Ihre entsprechende Befugnis hierzu.
1. Definitionen
1.a Der Begriff „Live" bezeichnet Ableton Live und alle Voreinstellungen, Hörproben, Musikbeispiele, Videodateien, inbegriffene Softwareinstrumente und -effekte, Daten und andere Inhalte oder schreibgeschützte Versionen anderer Ableton-Produkte, die von Ableton mit der Software geliefert werden. Der Begriff „Live“ umfasst auch Ableton Suite, Ableton Live Intro, jegliche Aktualisierungen, Upgrades, LE-Versionen, Lite-Versionen, OEM-Versionen oder geänderte Versionen von Live, die Ableton an den Lizenznehmer lizenziert hat.
1.b Der Begriff „Erweiterung” bezeichnet jegliche Add-ons für Live mit einer Seriennummer, die von Ableton an den Lizenznehmer getrennt geliefert wird und alle Aktualisierungen und Upgrades für das Add-on.
1.c Der Begriff „Software” bezeichnet Live und alle Erweiterungen.
1.d Der Begriff „Ableton Suite” bezeichnet die Kombination von Ableton Live und anderen Produkten, die als Bündel mit Live für den Lizenznehmer lizenziert sind.
1.e Der Begriff „Benutzerkonto” bezeichnet das Online-Konto, das für die Einrichtung und Autorisierung notwendig ist; Einzelheiten siehe: www.ableton.com/signup.
1.f Der Begriff „Verbraucher” bezeichnet einen Lizenznehmer, der eine natürliche Person ist, die die Softwarelizenz für einen Zweck erworben hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann.
1.g Der Begriff „kostenlose Version” bezeichnet eine Software, die Ihnen von Ableton kostenlos zur Verfügung gestellt wird, einschließlich Lite-Versionen, OEM-Versionen und Testversionen.
2. Eigentumsrechte/Rechte des geistigen Eigentums
2.a Als Lizenznehmer erwerben Sie durch Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Nutzung dieses Produktes keinerlei Eigentumsrechte an der Software. Die Software ist durch Urheberrechte und internationale Urheberrechts-verträge sowie weitere Rechte und Verträge des geistigen Eigentums geschützt. Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Rechte zur Nutzung der Software werden Ihnen von Ableton unter Lizenz vergeben, nicht verkauft.
2.b In der Software enthaltene Schutzmarken sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der Ableton AG in Deutschland, den Vereinigten Staaten und/oder weiteren Ländern. Kennzeichen, Handelsbezeichnungen, Produktnamen und Logos von Dritten können Marken oder eingetragene Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein. Sie dürfen jegliche Marken, Handelsbezeichnungen, Produktnamen und Logos, Urheberrechtsvermerke bzw. andere Schutzvermerke, Legenden, Symbole oder Kennzeichen in der Software nicht entfernen oder verändern. Diese EULA berechtigt Sie nicht, die Namen von Ableton oder seiner Lizenzgeber oder irgendeine ihrer jeweiligen Marken zu verwenden.
2.c Anm.: DIESE R ABSCHNITT FINDET AUF SIE KEINE ANWENDUNG.
3. Lizenzgewährung
3.a Unter der Bedingung, dass:
i. der Lizenznehmer das Eigentum des die Software enthaltenden Datenträgers rechtmäßig erworben hat (anders als bei einem Eigentumserwerb „nach Treu und Glauben”) oder den Produktschlüssel käuflich erworben hat und die Genehmigung für das Herunterladen der Software von Ableton oder einem Vertragshändler erhalten und
ii. den gültigen Preis gezahlt hat und
iii. eine zugelassene Kopie der Software nutzt und
iv. ein gültiges Benutzerkonto eingerichtet hat und noch besitzt,
gewährt Ableton dem Lizenznehmer eine begrenzte, nichtausschließliche Lizenz zur Nutzung und zum Kopieren der Software zur Verwendung auf seinem Computersystem bzw. Dateiserver zur lokalen Verwendung innerhalb des Lizenznehmernetzwerks. Dieses Netzwerk muss vom Lizenznehmer oder einem Mitglied der Unternehmensgruppe des Lizenznehmers besessen, geleast und/oder kontrolliert werden, welche einen Unternehmenslizenznehmer, eine Tochtergesellschaft des Unternehmenslizenznehmers im Mehrheitsbesitz, eine Muttergesellschaft mit Mehrheitsbesitz an einem solchen Unternehmenslizenznehmer und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Tochtergesellschaften einer solchen Muttergesellschaft umfasst.
3.b Der Lizenznehmer darf die Software innerhalb seines Netzwerks von Computer zu Computer übertragen, darf sie jedoch nicht auf zusätzliche Orte außerhalb des Netzwerks kopieren oder zusätzliche Kopien zur Nutzung in anderen Netzwerken oder an anderen Orten herstellen. Die Software darf jeweils nur auf einem Computer zur selben Zeit genutzt werden. Alle in der jeweiligen Ausgabe der Ableton-Suite enthaltenen Live-Produkte sind Teil derselben von Ableton erteilten Lizenz und dürfen nur zusammen auf einem Computer zur selben Zeit genutzt werden. Der Lizenznehmer darf eine Sicherungskopie der Software erstellen.
4. Aktivierung der Software und Benutzerkonto
Zur Nutzung der Software müssen Sie die Software registrieren und mit einem Benutzerkonto verbinden und einen Freischaltschlüssel erhalten. Sie können die Software online oder offline registrieren und aktivieren. Für die Offline-Registrierung und den Freischaltvorgang müssen Sie den Freischaltschlüssel herunterladen und auf den Computer übertragen, auf dem Sie die Software installiert haben. Für zusätzliche Informationen siehe Abletons Website unter www.ableton.com/support. Die Übertragung bzw. Überlassung des Benutzerkontos ist ohne die ausdrückliche Zustimmung Abletons untersagt.
5. Lizenzbeschränkungen
5.a Sie dürfen die Software nicht übersetzen, rekonstruieren, dekompilieren, disassemblieren oder von der Software abgeleitete Werke erzeugen oder die Software als „Software as a Service“ anbieten.
5.b Sie dürfen die Software oder jegliche Kopien als Ganzes oder in Teilen nicht anders als ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen nutzen, kopieren, ändern oder übertragen.
5.c Sie dürfen die in der Software enthaltenen Voreinstellungen, Hörproben und Musikbeispiele nicht zwecks Verwendung in irgendeiner Form von kommerziellen Sampling-Produkten/-Paketen oder -Software ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Ableton umformatieren, mischen, filtern, resynthetisieren oder anderweitig ändern. Gleichwohl dürfen Sie die in der Software enthaltenen Voreinstellungen, Hörproben und Musikbeispiele nutzen, um Ihre eigenen musikalischen Kompositionen zu schaffen, sofern zusätzliches Material hinzugefügt wird und die entsprechenden Voreinstellungen, Hörproben und Musikbeispiele wesentlich verändert werden. Sie dürfen die Demolieder in ihrer musikalischen Komposition weder verwenden noch umformatieren, mischen, filtern, resynthetisieren oder anderweitig die Demolieder verändern.
5.d Die Software darf für die Vervielfältigung von Materialien und Erstellung abgeleiteter Werke hieraus verwendet werden. Die Lizenzvergabe erfolgt ausschließlich an Sie für die Vervielfältigung und Erstellung abgeleiteter Werke aus nicht urheberrechtlich geschützten Materialien, Materialien, deren Urheberrecht Sie besitzen oder Materialien, die Sie aufgrund einer Berechtigung bzw. gesetzlich zulässig vervielfältigen dürfen und woraus Sie abgeleitete Werke erstellen dürfen.
5.e Alle unter Ziffer 5 enthaltenen Punkte unterliegen insoweit der Maßgabe, dass dem Lizenznehmer das gesetzliche Recht eingeräumt wird, Software zu dekompilieren, um Informationen zu erhalten, die notwendig sind, um die Software mit anderer Software gemeinsam betreibbar zu machen; das Gleiche gilt für die Rekonstruktion, die Dekompilierung und die Disassemblierung der Software.
6. Übertragungsbeschränkungen
6.a Sie dürfen die Software weder vorübergehend noch dauerhaft vermieten, leasen oder deren Unterlizenz erteilen. Gleichwohl dürfen Sie die Lizenz zur Nutzung der Software als Ganzes an eine andere Person bzw. juristische Person übertragen, mit der Maßgabe, dass
i. Sie die Software vollständig von Ihrem Computer bzw. Netzwerk deinstallieren, keinerlei Sicherungskopie der Software (oder ihrer Komponenten) behalten und
ii. diese EULA mit der Software übertragen und
iii. ein jeglicher solcher Abtretungsempfänger von dieser EULA gebunden sein wird und Sie sekundär haftend bleiben und
iv. der Abtretungsempfänger sich ein Benutzerkonto einrichtet und die Software aktiviert (während Ihre Installation gelöscht wird).
Für weitere Informationen siehe Abletons Website unter www.ableton.com/support.
6.b Die Lizenz zur Nutzung der Software, die als NFR („Nicht für den Wiederverkauf bestimmt”) gekennzeichnet ist, darf nicht verkauft oder übertragen werden.
6.c Die Lizenz zur Nutzung der Versionen von Ableton Live Lite und in anderen OEM-Versionen darf nicht ohne die vorherige Zustimmung von Ableton verkauft oder übertragen werden.
6.d Die Lizenz zur Nutzung von Ableton Suite darf nur als Ganzes verkauft bzw. übertragen werden. Das Recht zur Nutzung der in der Ableton Suite enthaltenen Live-Produkte darf nicht getrennt verkauft bzw. übertragen werden.
6.e Die Lizenz zum Testen der Software mit einem unbegrenzten Funktionsangebot während einer begrenzten Zeit von dreißig Tagen („Testversion”) ist auf eine einmalige Nutzung pro Nutzer und pro Gerät begrenzt. Der Lizenznehmer darf sich nicht unter einem anderen Namen, mit einem anderen Konto oder von einem anderen Gerät aus erneut anmelden. Nur ein Nutzer darf sich pro Gerät anmelden.
6.f Wenn Sie den Besitzübergang jeglicher Kopien der Software auf eine andere Person bzw. juristische Person außer wie oben beschrieben veranlassen, erlischt diese Lizenz automatisch.
7. Upgrades und Aktualisierungen
7.a Zum Upgraden oder Aktualisieren der Software ist eine gültige Lizenz zur Nutzung der vorherigen Version der Software erforderlich. „Vorherige Version” bezeichnet eine frühere Version von Live, welche auf die neuste Version upgegradet oder aktualisiert wird bzw. eine frühere Version von Live mit begrenzten Funktionen, zu der mehr Funktionen, Erweiterungen oder alle Erweiterungen der Suite Lizenz hinzugefügt werden. Wenn die Lizenz der vorherigen Version der Software an eine andere Person bzw. juristische Person übertragen wird, werden keine Upgrades oder Aktualisierungen hinzugefügt.
7.b Wenn die vorherige Version der Software als NFR gekennzeichnet ist oder war, gilt die oben beschriebene Übertragungsbeschränkung auch für die upgegradete bzw. aktualisierte Version.
7.c Im Falle eines Upgrades oder einer Aktualisierung einer vorherigen Version eines Ableton Live-Produkts auf Ableton Suite, erlischt die Lizenz zur Nutzung der vorherigen Version des jeweiligen Live-Produkts unverzüglich und wird von der Lizenz zur Nutzung von Ableton Suite ersetzt. Die oben beschriebene Übertragungsbeschränkung gilt dann für alle in der Ableton Suite enthaltenen Produkte.
7.d Upgrades und Aktualisierungen der Software werden automatisch heruntergeladen. Sie können sich von diesen automatischen Downloads abmelden, indem Sie das entsprechende Kästchen in Ihren Einstellungen ankreuzen.
8. Datenerfassung
8.a Während des Anmelde- und Freischaltvorgangs sowie während der Aktualisierung und des Upgradens der Software und der technischen Unterstützung darf Ableton technische Informationen für die Verbesserung der Software, für Unterstützungszwecke und für die Verifizierung der Software, des Upgrades und der Aktualisierung, sammeln und nutzen. Dies unterliegt einem zusätzlichen Anmeldeverfahren.
8.b Im Rahmen der Online-Registrierung werden Ihre Authentifizierungsinformationen in pseudonymisierter Form auf dem Computer gespeichert, auf dem Sie die Online-Registrierung vornehmen, um der Software den Abruf der Lizenzinformationen, die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt sind, zu ermöglichen.
8.c Ableton darf Informationen aus Ihrer Nutzung der Software verfolgen und sammeln („Verwendungsdaten”) und solche Verwendungsdaten in einem „Verwendungsbericht“ sammeln (z.B. OS-Version, PlugIn-Version etc.). Verwendungsdaten sind anonym. Sie können jederzeit entscheiden, ob Verwendungsberichte angefertigt werden oder nicht, indem Sie das Häkchen im entsprechenden Kästchen in Ihren Einstellungen setzen bzw. entfernen.
8.d Weitere Informationen über die Datenerfassung durch Ableton und Datenschutzregelungen für das Benutzerkonto finden Sie unter www.ableton.com/privacy-policy.
9. Testversionen
Zweck der Testversionen ist die Erleichterung des Entscheidungsprozesses im Hinblick auf den Erwerb einer kommerziellen Version. Jegliche weitere Nutzung, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Wiederverkauf, Übertragung oder öffentliche Benutzung, ist streng untersagt. Diese Bedingung gilt über die Probezeit hinaus, unabhängig davon, ob die Software mit einem begrenzten Funktionsangebot läuft oder nicht.
10. Ausbildungsversionen
Versionen, die als „Ausbildungsversion" gekennzeichnet sind, dürfen nur von Schulen, Lehrkräften, Ausbildern, Schülern und Studenten erworben werden, können aber auch im Rahmen der kommerziellen Musikproduktion von den nach dieser Ziffer berechtigten Personen genutzt werden. Ausbildungsversionen dürfen nur an einen Abtretungsempfänger übertragen werden, der den Erfordernissen für die Lizenzierung einer solchen Softwareversion gerecht wird. Für weitere Informationen zu solchen Erfordernissen siehe www.ableton.com/education.
11. Haftungsausschluss für kostenlose Versionen
Vorbehaltlich Unterabschnitt 12.a dieser Vereinbarung wird die Haftung in Zusammenhang mit den Testversionen, OEM-Versionen und Lite-Versionen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Schadenersatzklage aufgrund eines rechtlichen Mangels oder eines Mangels an der Software bezüglich der Testversionen, OEM-Versionen und Lite-Versionen ist nur zulässig, wenn Ableton einen solchen Mangel arglistig verschwiegen hat. Vorbehaltlich jeglicher gesetzlicher Ansprüche, die dem Lizenznehmer von Rechts wegen zustehen können (welche hiervon unberührt bleiben), ist Ableton nicht verpflichtet, den Live Lite-Nutzern irgendeine technische Unterstützung anzubieten.
12. Haftungsbeschränkung
12.a Ableton haftet uneingeschränkt nur entsprechend der Gesetzesbestimmungen für Schäden des Lizenznehmers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Ableton oder seinen Vertretern verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Personenschaden und Schäden gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren Gesetzen in anderen etwaig geltenden Gerichtsbarkeiten.
12.b Im Übrigen ist die Haftung von Ableton für Schadenersatzansprüche –gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bedingungen begrenzt, sofern aus einer ausdrücklichen Garantie von Ableton nichts anderes hervorgeht:
i. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet Ableton nur insoweit, als dass durch sie vertragliche Pflichten (Kardinalpflichten) beeinträchtigt werden. Kardinalpflichten sind diejenigen vertraglichen Verpflichtungen, die erfüllt sein müssen, um die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages sicherzustellen und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen können muss. Insoweit Ableton hiernach für leichte Fahrlässigkeit haftbar ist, ist die Haftbarkeit Abletons auf die üblicherweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
ii. Die Haftung von Ableton für Schäden, die durch Datenverluste und/oder durch leichte Fahrlässigkeit verlorene Programme verursacht wurden, ist auf die üblichen Instandsetzungskosten begrenzt, die im Falle regelmäßiger und angemessener Datensicherung und regelmäßigen und angemessenen Datenschutzes durch den Lizenznehmer entstanden wären.
iii. Die Bestimmungen des oben stehenden Absatzes gelten entsprechend für die Schadensbegrenzung für vergebliche Aufwendungen (§ 284 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [BGB]).
12.c Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Vertreter Abletons.
13. Schadenersatz
Anm.: DIESER ABSCHNITT FINDET AUF SIE KEINE ANWENDUNG.
14. Inhalte und Anwendungen Dritter
14.a In der Software können Inhalte, Software oder weitere urheberrechtlich geschützte Materialien Dritter („Inhalte Dritter“) verwendet werden oder beinhaltet sein. Die Geschäftsbedingungen Ihrer Nutzung solchen Materials, wie es in der Software enthalten ist, finden sich in dem Verzeichnis mit dem Titel „Rechtliches”, der mit der Software geliefert wird. Ihre Nutzung solchen Materials von Dritten unterliegt deren entsprechenden Geschäftsbedingungen. Durch Zustimmung zu dieser EULA erklären Sie sich auch mit den etwaigen zusätzlichen, dort aufgeführten Geschäftsbedingungen einverstanden. Ableton schließt ausdrücklich jegliche Gewährleistungen in Zusammenhang mit den Inhalten Dritter aus und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
14.b Ihre Nutzung der Software ermöglicht es Ihnen ggf., sich mit Anwendungen oder Websites Dritter zu verbinden („Anwendungen Dritter”), wie z.B. Team Viewer®. Ihre Nutzung der Anwendungen Dritter unterliegt deren Geschäftsbedingungen. Durch Zustimmung zu dieser EULA erklären Sie sich auch mit den etwaigen zusätzlichen, dort aufgeführten Geschäftsbedingungen einverstanden. Ableton schließt ausdrücklich jegliche Gewährleistungen in Zusammenhang mit den Anwendungen Dritter aus und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
14.c Ableton übernimmt keine Haftung für Kosten, die aus Dienstleistungen entstehen, welche vom Lizenznehmer verlangt werden, die nicht von Ableton angeboten werden. Dies gilt insbesondere für Kosten der Datenübertragung vom oder zum Gerät des Lizenznehmers an einen Dritten oder jegliche Kosten zusätzlichen Speicherplatzes oder für Dienstleistungen von Soundcloud™.
14.d Sämtliche Punkte dieses Abschnitts unterliegen Abschnitt 12.a dieser Vereinbarung.
15. Laufzeit
Der Lizenznehmer darf diese EULA jederzeit kündigen, indem er die Software zusammen mit sämtlichen Kopien in jeglicher Form zerstört.
16. Ausfuhrbeschränkungen
Anm.: DIESER ABSCHNITT FINDET AUF SIE KEINE ANWENDUNG.
17. Geltendes Recht/Erfüllungsort und Gerichtsstand/Streitbeilegung
17.a Es gilt, mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), ausschließlich deutsches Recht, selbst wenn der Lizenznehmer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Wenn der Lizenznehmer ein Verbraucher ist, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen durch Vereinbarung kraft Gesetzes, das nach Paragraph 6 I des ROM I (VERORDNUNG (EG) Nr. 593/2008) mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht abgewichen werden darf.
17.b Der Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland.
17.c Für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen aus dieser Vereinbarung ist der ausschließliche Gerichtsstand Berlin. Derselbe Gerichtsstand gilt, falls der Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb Deutschlands hat, falls er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Landes verlegt oder falls sein Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthalt zu dem Zeitpunkt der Einleitung eines Gerichtsverfahrens unbekannt ist. Zwingende Rechtsvorschriften des EuGVVO (Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung bzw. Verordnung (EG) des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) bleiben hiervon unberührt.
Durch Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen und für den Fall jeglicher Forderung Ihrerseits, die aus der Software oder dieser EULA entsteht oder mit ihr in Zusammenhang steht, erklären Sie hiermit Ihren Verzicht auf jegliches Recht sich an einem Rechtsstreit zu beteiligen, der als Sammelklage oder in einer Sammelklagen ähnlichen Art angestrengt bzw. geführt wird.
18. Allgemeines
18.a Der Lizenznehmer darf Forderungen von Ableton nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Lizenznehmer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung der Forderungen des Lizenznehmers gegen Ableton ist unzulässig.
18.b Alle in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben vorbehalten.
18.c Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung jeglicher Rechte durch Ableton im Rahmen dieser EULA bzw. im Falle eines Verstoßes gegen diese EULA gelten nicht als Verzicht auf diese Rechte bzw. die Geltendmachung von Rechtsmitteln gegen diesen Verstoß.
Alle in diesem Dokument verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten sowohl für Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechts.